1. Schule
Anschrift: Clemens Thieme Grundschule Borna, Sauerbruchstr. 1, 04552 Borna
Wichtige Ansprechpartner
- Schulleiter
Andreas Neumann
über SekretariatDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - stv. Schulleiter/in
Alexandra Jankowiak
über SekretariatDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Sekretariat
Isabelle Demmler
03433/ 2452741Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Hausmeister
Tommy Loewe
Dienst-Handy: 0173 6992344
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Schulassistentin
Kerstin Brandt
03433/ 2604606Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Schulverwaltungsass.
Rowena Quelms
03433/ 2436174Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Inklusionsassistent
Maik Kipping
0162/ 9882846Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Fax 03433/2452742
2. Hort
Anschrift: Hort an der Clemens Thieme Grundschule, Sauerbruchstr. 1, 04552 Borna
Wichtige Ansprechpartner
- Hortleiterin
Silke Rüger
03433/ 2619947Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - stv. Hortleiterin
Anja Förster
03433/2619947
Fax 03433/2190199
3. Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeiter
Marie-Kristin Jäger
Sprechzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit
01578/7815908
(bitte mit vorheriger Terminabsprache)
E-Mail:
4. Abmeldung bei Krankheit
Was tun, wenn Ihr Kind krank ist?
Kann Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen zwingenden, nicht vorhersehbaren Grund nicht am Unterricht teilnehmen, muss die Schule unverzüglich und spätestens vor 8:00 Uhr informiert werden.
Nutzen Sie hierfür bitte bevorzugt Schulmanager Online und melden Sie Ihr Kind dort für den betreffenden Tag bzw. den voraussichtlichen Zeitraum ab.
Ist Ihr Kind auch im Hort angemeldet, informieren Sie bitte zusätzlich den Hort über die Abwesenheit.
Eine telefonische Krankmeldung über das Sekretariat ist in Ausnahmefällen weiterhin möglich.
Nach der Rückkehr: schriftliche Entschuldigung
Bitte beachten Sie: Die Krankmeldung über Schulmanager Online ersetzt an unserer Schule nicht die abschließende schriftliche Entschuldigung.
Nach der Rückkehr Ihres Kindes reichen Sie bitte bei der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten für den gesamten Zeitraum der Abwesenheit ein. Dies gilt auch bei kurzen Erkrankungen von nur einem oder wenigen Tagen.
Die schriftliche Entschuldigung dient der verbindlichen Dokumentation der Fehlzeit. Bitte geben Sie den Namen des Kindes, den Zeitraum der Abwesenheit und den Grund der Verhinderung (z. B. „Krankheit“) an. Medizinische Diagnosen oder nähere Angaben zur Erkrankung sind nicht erforderlich.
Kurz gesagt:
Krankmeldung vor 8:00 Uhr über Schulmanager Online → nach Rückkehr schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung.
Ärztliches Attest bei längerer Erkrankung
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen verlangt die Clemens-Thieme-Grundschule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Ab dem 6. Krankheitstag ist die Erkrankung daher ärztlich zu bescheinigen.
Bei auffällig häufigen oder besonders langen Erkrankungen kann die Schulleitung darüber hinaus in begründeten Fällen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen.
Ansteckende Erkrankungen
Bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen sowie bei Kopflausbefall gelten besondere Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Bitte informieren Sie die Schule in diesen Fällen unverzüglich. Besteht nach dem Infektionsschutzgesetz ein Besuchsverbot, darf Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückkehr erfüllt sind.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre Kinderärztin bzw. Ihren Kinderarzt oder das zuständige Gesundheitsamt.
Sportbefreiung
Der Sportunterricht ist verbindlicher Bestandteil des Unterrichts. Eine allgemeine Krankmeldung bedeutet daher nicht automatisch eine Befreiung vom Sportunterricht.
Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt am Sportunterricht teilnehmen, informieren Sie bitte die zuständige Sportlehrkraft. Dabei ist auch eine teilweise Befreiung möglich, wenn lediglich bestimmte Belastungen oder Übungen vermieden werden müssen.
Über Art und Umfang einer Befreiung vom Sportunterricht von bis zu vier Wochen entscheidet die Sportlehrkraft. Ab einer Dauer von einer Woche kann hierfür ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.
Soll die Sportbefreiung vier Wochen oder länger dauern, ist grundsätzlich eine Bestätigung durch den zuständigen Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erforderlich. Über die Befreiung entscheidet in diesem Fall die Schulleitung.
Eine Sportbefreiung bedeutet grundsätzlich keine Befreiung von der Anwesenheitspflicht. Über die konkrete Teilnahme bzw. Betreuung während des Sportunterrichts entscheidet die Schule.
Sicherheit im Sportunterricht – kein Schmuck
Für den Sportunterricht gelten verbindliche Sicherheitsbestimmungen. Vor Unterrichtsbeginn müssen alle Gegenstände abgelegt werden, die zu Verletzungen führen können.
Dazu gehören insbesondere:
-
Uhren und Fitnessuhren,
-
Ketten und Armbänder,
-
Ringe,
-
Ohrringe und Ohrstecker,
-
sonstiger Schmuck.
Ohrringe und Ohrstecker müssen für den Sportunterricht herausgenommen werden. Das Abkleben ist kein ausreichender Ersatz.
Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere beim Stechen neuer Ohrlöcher. Die Unfallkasse Sachsen empfiehlt, neue Ohrlöcher möglichst zu Beginn der Sommerferien stechen zu lassen, damit der Erstschmuck bis zur Wiederaufnahme des regulären Sportunterrichts entfernt werden kann.
Lange Haare müssen beim Sport so zusammengebunden werden, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht.
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht ist verbindlicher Bestandteil des Sportunterrichts. Für gesundheitlich begründete Befreiungen gelten daher grundsätzlich dieselben Regelungen wie für den übrigen Sportunterricht.
Kann Ihr Kind vorübergehend nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, informieren Sie bitte rechtzeitig die zuständige Lehrkraft.
Eine Befreiung vom Schwimmunterricht bedeutet grundsätzlich keine Befreiung vom Schulbesuch. Über die Teilnahme bzw. Betreuung während dieser Unterrichtszeit entscheidet die Schule.
Auch im Schwimmunterricht müssen Uhren, Ohrringe, Ohrstecker und sonstiger Schmuck vor Unterrichtsbeginn abgelegt werden.
Beurlaubung vom Unterricht
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig beantragt werden.
Über Beurlaubungen von bis zu zwei Unterrichtstagen entscheidet grundsätzlich die Klassenleitung. Über darüber hinausgehende Beurlaubungen entscheidet die Schulleitung.
Urlaubsreisen, Reiseverlängerungen oder günstigere Reisezeiten außerhalb der Schulferien stellen grundsätzlich keinen Beurlaubungsgrund dar.
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Beurlaubung so früh wie möglich und geben Sie den Anlass sowie den gewünschten Zeitraum an.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage für Krankmeldungen, Entschuldigungen und Beurlaubungen ist insbesondere die Sächsische Schulbesuchsordnung (§§ 2–4). Für die Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht gelten ergänzend die Bestimmungen der VwV Schulsport sowie die Sicherheitsregelungen der Unfallkasse Sachsen.
5. Garderobe
An unserer Schule stehen Mietra-Schließfächer für Sie bereit.
Schulsachen wie Sportbekleidung, Zeichenmaterialien und Schulbücher sowie persönliche Wertgegenstände können in einem Schließfach sicher verstaut werden. Der Rücken wird entlastetet und die Schüler können sich deutlich unbeschwerter im Schulhaus bewegen.
Melden Sie Ihr Schließfach direkt unter www.mietra.de an. Nach erfolgreicher Anmeldung werden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt und Sie können im Anschluss Ihr Schließfach nutzen.
Hier geht’s direkt zur Schließfach-Anmeldung
6. Lernzeiten
1. Stunde 07:30 – 08:15 Uhr
Pause 08:15 – 08:25 Uhr
2. Stunde 08:25 – 09:10 Uhr
Pause 09:10 – 09:20 Uhr
3. Stunde 09:20 – 10:05 Uhr
Hofpause 10:05 – 10:35 Uhr
4. Stunde 10:35 – 11:20 Uhr
Pause 11:20 – 11:30 Uhr
5. Stunde 11:30 – 12:15 Uhr
Pause 12:15 – 12:25 Uhr
6. Stunde 12:25 – 13:10 Uhr
Sportunterricht findet in der Sporthalle „Glück auf“ statt.
7. Hortzeiten
Beginn: 6:00 Uhr
Ende: 17:00 Uhr
Im Hort hat jedes Kind zur kostenfreien Nutzung ein Schließfach für den Ranzen und ggf. Taschen.
